Die beleidigte Kirche oder: Wer stört den öffentlichen Frieden?: Gutachten im Bochumer § 166-Prozeß Karlheinz Deschner Taschenbuch, 1986 Verkaufsrang: 76761 Gewöhnlich versandfertig in 24 Stunden Die Kirche ist wieder weltweit auf dem Vormarsch in ein neues, diesmal technisiertes, Mittelalter, und in der BRD fand der "Gotteslästerungsparagraph" 166 StGB, der sie unter Naturschutz stellt, seit Anfang der 80er Jahre wieder verschärft Anwendung: In einem von vielen Prozessen stand 1985 ein Student in Bochum vor Gericht. Er hatte ein Flugblatt verteilt, das über die Verfolgung von Atheisten informierte, unter anderem über das Verfahren gegen Birgit Römermann auf Grund ihrer Äußerung: "... dann ist sie [die Kirche], wenn man die Geschichte betrachtet, wirklich eine der größten Verbrecherorganisationen der Weltgeschichte." "Unbestechlich und unwiderlegt meist Deschner der Kirche eine lange Reihe von Verbrechen und Untaten nach, herauf bis in unser Jahrhundert; die grauenhaften Massenmorde an den orthodoxen Serben 1941 - 1943, wo Jesuiten als KZ-Kommandanten an ihren Opfern Grausumkeiten begingen, die selbst abgebrühte SS-Männer erschreckten. "ALTERNATIV-MAGAZIN, Linz
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Erfolgreiches Prozeß-Gutachten zur Aussage "Die Kirche ist die größte Verbrecherorganisation der Weltgeschichte" 5 von 5 Punkten Im Jahr 1985 wurde ein Bochumer Student vor Gericht gestellt, weil er die (Katholische) Kirche als "größte Verbrecherorganisation der Weltgeschichte" bezeichnet hatte, was die Kirche als Verstoß wertete gegen den §166 StGB (der in seinen Wurzeln bis ins Jahr 538 zurückreicht!), welcher jedwede "gotteslästerliche Äußerung" gegen den christlichen Gott oder die christlichen Kirchen unter Strafe stellt - wobei bis zu 3 Jahre Gefängnis drohen. Obwohl in Deutschland offiziell inzwischen längst das demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung gilt, existieren solche überholten und widersprüchlichen Gesetze noch immer - und die Kirche versuchte viele Male, Kritiker etwa mittels §166 zum Schweigen zu bringen. Der Bochumer Student hatte Glück, einen sehr guten Rechtsanwalt gefunden zu haben, der die renommierte Autorität Karlheinz Deschner gewinnen konnte, ein Gutachten zu schreiben - was schließlich zum Freispruch führte. Dieses Buch hier enthält ein Vorwort des Rechtsanwalts, und dann den gesamten Text des Gutachtens, der die Verbrechen der Kirche klar und deutlich offenlegt, und nicht nur die historischen, auch jene der jüngsten Geschichte. Deschner bewies, und das Gericht mußte dies anerkennen, daß die Kirche in der Tat alle Rekorde an Folter- und Mordopfern der bekannten Menschheitsgeschichte hält.
Schaurige Enthüllungen - hochinteressant 5 von 5 Punkten Jetzt sind schon viele Jahre vergangen, seit dieses Buch herausgekommen ist: man wähnt sich im Mittelalter, wenn man liest, in welch strikter Form Staat und Kirch zusammenarbeiten, um kirchen- und kleruskritische Menschen mundtot zu machen. Der Inhalt des Büchleins besteht in einem Vorwort des Verteidigers, dem Gutachten von Karlheinz Deschner sowie div. Anhang; alles diente einem "Gotteslästerungsprozeß", der 1985 gegen einen Medizinstudenten angestrengt wurde, weil er Flugblätter kirchenkritischen Inhalts verbreitete (ohne Unwahrheiten, selbstverständlich), deren Inhalt nicht einmal wirklich sehr kritisch oder gar beleidigend war. Deschners Gutachten dazu ist ein Geniestreich. Er beweist nicht nur, dass das, was der Medizinstudent in den Flugblättern veröffentichte, stimmt, sondern er zeigt auf, dass in Wirklichkeit alles noch viel schlimmer ist. Natürlich wurde der Student freigesprochen, aber wegen "Verfahrensmängeln" und nicht wegen der Beweise. Denn, hätte man den Studenten verknackt, dann hätte man auf jeden Fall auch Deschner anklagen müssen, weil seine bereits veröffentlichen Statements und der Inhalt seines Gutachtens noch, wie er selber schreibt, weit über das hinausgehen, was der Student angestellt hatte. Dazu hatte man allerdings bei weitem nicht den Mut.
Die Kirche ist noch immer das schönste Feindbild 1 von 5 Punkten Heute kann scheinbar jeder die Kirche für alles schuldig machen. Wir leben in einem Land, welches nicht weiter seine christliche Prägung und vorallem die christlichen Grundwerte verleumden sollte. Wo wir den Islam mit jeder berechtigten Kritik schonen müssen, wie bei den Mohammedkarikaturen, da hauen wir stattdessen nochmal auf die Kirche ein. Unsere Gesetzgebung zeichnet sich wahrlich nicht durch Freundlichkeiten gegenüber Christen aus und somit ist auch dieser § 166 nur ein geringer Schutz vor scharfen Verleumdungen, mit den sich sicher Leser fangen lassen, die jedoch einem Wissenschaftlichen Dialog wenig dienen. Man darf in der Kirchengeschichte auch nicht den begehrten Fehler machen zu übersehen, dass die Kirche als großer Staat agierte, welcher sich für die Zeit legitim auch in Kriege begab. Der Papst mag noch nicht die Mneschlichkeit seiner Kirche festgestellt haben, aber die Gesellschaft mit ihren Vertäufelungen auch nicht.
Müll-Paragraph 166 5 von 5 Punkten Mit einer grausamen Institution, die sich ihre Privatmeinung gesetzlich schützen läßt, will ich nichts zu tun haben. Nur der Kirchenaustritt ist die richtige Antwort darauf.
Die Spuren der Inquisition. 5 von 5 Punkten Allen, die beim Lesen der Texte von Karlheinz Deschner die Wut empfinden, dass antiklerikale, antichristliche und antifaschistische Texte - insbesondere in der Deschner eigenen Güte - in einem leider viel zu kleinen Wirkungskreis rotieren, dem sei diese Flugschrift aus dem Hause AHRIMAN sehr ans Herz gelegt. Wie in meinen bezauberndsten Träumen trumpft unser kirchenkritischer Argumentengenerator Deschner als Gutachter in einem völlig sinnentleerten Prozess im Zusammenhang mit dem sog. "Gotteslästerungsparagraphen" §166 mächtig auf. Den Vergleich mit Gottes Faust muss der Bamberger Historiker nicht fürchten. Der Anlass zum Gutachten ist der Prozess gegen einen Bochumer Medizinstudenten, der als V.i.S.d.P. für die Inhalte der Schrift "Das Mittelalter lebt", die sich für die Abschaffung eben jenes §166 einsetzt, verantwortlich zeichnet. Zu Last gelegt werden ihm Beschimpfungen der katholischen Kirche im Hinblick auf diese als "grösste Verbrecherorganisation aller Zeiten". Die konkreten Tatbestände nehmen sich rein sprachlich übrigens weit weniger wutentbrannt und defätistisch aus, als wir es von den Bänden Deschners gewohnt sind. Letzterem wurde dabei nie ein einziger Ausspruch untersagt, kein einziger der zahllosen Fakten als falsch nachgewiesen. Vielmehr totgeschwiegen haben Kirche und kirchentreuer Staat die unermüdlichen Forschungen Deschners in der "Kriminalgeschichte des Christentums". Nachvollziehbar, dass die "gutächtlichen" Beweise Deschners nicht nur überquellen vom historischen Beweis (bis in unsere Zeit) für die Tatsache, dass die (katholische) Kirche sehr wohl und ohne Interpretation die "grösste Verbrecherorganisation aller Zeiten" ist. Nachvollziehbar auch, dass sich der Text mit Genugtuung und Swing liest, denn Deschner lässt in seiner Argumentations- und Faktenkette aber auch gar keinen Zweifel an der Unanfechtbarkeit seiner Ausführungen. Die Flugschrift bietet neben dem oben besprochenen Gutachten ein einleitendes Vorwort des verteidigenden Rechtsanwaltes (der Deschner um das Gutachten gebeten hat), einen Abdruck der besagten Schrift des Medizinstudenten (Bunte Liste, Freiburg), die Anklageschrift des Leitenden Oberstaatsanwaltes (!) sowie zwei dokumentierte Beispiele, wie die rechtsstaatliche Anwendung des §166 (und der durch Sie z.B. auf die Presse ausgeübte Druck) die Presse- und Meinungsfreiheit einschränkt. |
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